Landesqualifikation von „Jugend debattiert“ in Stuttgart

Jonas Schittig erreicht Rang 11

In der gestern (11. März) ausgetragenen Landesqualifikation von Jugend debattiert erreichte Jonas Schittig einen guten 11. Platz. Damit ist er leider nicht für das Landesfinale am 23. März 2016 qualifiziert.


Bereits zum zwölften Mal – wie mehrere Redner, von der Schulleitung über den Landeskoordinator JD bis hin zum Vertreter des Kultusministeriums, betonten – fand in den Räumen des Stuttgarter Eberhard-Ludwig-Gymnasiums die Landesqualifikation im Wettbewerb Jugend debattiert statt.

Insgesamt 64 Jugendliche waren als Sieger aus ihren jeweiligen Regionalverbünden nach Stuttgart gekommen, um sich in der Kunst des Argumentierens, Debattierens und Austarierens von Positionen sowie der geschliffenen Rede zu messen.

Aus dem Regionalverbund Alb schickte die Urspringschule einen der beiden Verbundsieger in der Altersgruppe II – Jonas Schittig – zur Landesqualifikation. In zwei Debatten musste sich Jonas mit den anderen Teilnehmern messen und sein Redegeschick beweisen.

Die Themen waren brandaktuell. So musste die Altergruppe I die Frage klären, ob in Großstädten bei Feinstaub-Alarm Fahrverbote verhängt werden sollen, und in einer zweiten Debatte bewerten, ob ein Jugend-Check für Gesetzesvorhaben eingeführt werden soll.

In der Altersgruppe II ging es um folgende Fragestellungen:

  • Soll in Deutschland wie in Frankreich eine Höchstgrenze von 1.000 Euro für Bargeldgeschäfte eingeführt werden?
  • Soll auch für anerkannte Flüchtlinge eine Wohnsitzauflage eingeführt werden?

Während die Diksussion um die Bargeldhöchstgrenze vielfach in einer Debatte um die Bekämpfung von Terrorismus und Schwarzarbeit im Kontrast zur zunehmenden Bevormundung seitens des Staates und dem Entstehen des gläsernen Bürgers endete, wurde die Frage einer Wohnsitzauflage für Flüchtlinge hochkontrovers und facettenreich debattiert.

So wurde unter anderem darum gestritten, wer eigentlich als anerkannter Flüchtling gilt, ob Kindergeld zu den Sozialleistungen zählt, die bei Verstoß gegen eine Auflage gekürzt werden dürfen, oder auch, ob man Flüchtlingen zumuten kann, einen Wohnsitz zu „wählen“, der ihnen keine Perspektive bietet – wie zum Beispiel eine Kleinstadt in einer strukturschwachen Region, die zwar ausreichend Wohnraum bereitstellen kann, von der langfristigen Perspektive (Job, Inklusion, Akzeptanz) her jedoch wenig erfolgversprechend ist. (Wohingegen ein Wohnsitz in einer Großstadt eine solche Perspektiv zwar eher böte, jedoch auch schneller zu einer Ghettoisierung führen kann, die wiederum Integration verhindert.)

Den anwesenden Zuhörern bot sich ein durchaus spannender Nachmittag, von dem sich so manche/r in der Politik noch eine Scheibe abschneiden könnte, was Überzeugungskraft, Ausdrucksgewandtheit und Höflichkeit im Umgang miteinander im Rahmen einer Debattenkultur anbelangt.

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