Stellungnahme der Redaktion zum Meinungsbeitrag „Schülersprecher-‚Wahl’“

Die Redaktion des Urspringblogs stellt sich ausdrücklich hinter den Meinungsbeitrag von J. Tolle zur Schülersprecherwahl.

Die Ausführungen des Beitrags sind durch die Meinungs- und Pressefreiheit, Artikel 5 Grundgesetz, geschützt.

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html)

Der Beitrag basiert auf Beobachtungen des Autors sowie auf Beobachtungen von vier anderen, der Redaktion bekannten Schülern, deren Namen wir aufgrund des Quellenschutzes nicht nennen können. Die beobachteten Vorkomnisse werden darin nüchtern und ohne persönliche Schuldzuweisung geschildert. Zur Klärung der im Beitrag angesprochenen Wahlungereimtheiten könnten die Stimmzettel durch eine unabhängige Wahlprüfungskommission in öffentlicher Sitzung ergebnisoffen ein weiteres Mal geprüft werden. Sollten bei dieser Auszählung Ungereimtheiten festgestellt werden, so sind entsprechende Schritte einzuleiten, um dem Ergebnis der Prüfung gerecht zu werden.

Die Redaktion des Urspringblogs würde diese Prüfung konstruktiv begleiten.

Die Redaktion des Urspringblogs

Ein Gedanke zu “Stellungnahme der Redaktion zum Meinungsbeitrag „Schülersprecher-‚Wahl’“

  1. Danke für den Folgeartikel, ich hoffe die Fragen um die Wahl, wie sie bereits Herr Bahar in einem Kommentar im ursprünglichen Artikel gestellt hat, werden noch geklärt.

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